Brauche ich einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung?
Ein separater Vertrag ist nicht nötig: Die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO ist direkt in § 9a unserer AGB geregelt und wird mit Vertragsschluss verbindlich.
Wenn Sie XICTRAQ einsetzen, um Daten Ihrer Website-Besucher zu verarbeiten, sind Sie der Verantwortliche und wir der Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO. Die dafür erforderlichen Regelungen sind direkt in § 9a unserer AGB enthalten — ein zusätzlicher AVV-Schriftsatz ist nicht erforderlich.
Dort sind unter anderem Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, die technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie der Umgang mit Unterauftragsverarbeitern festgehalten. Bei Rückfragen erreichen Sie uns über das Kontaktformular.
Noch offene Punkte?
Unser Team aus Niedersachsen hilft gerne weiter.