Warum Wettbewerbspreise in der Black Week schneller wandern
Der Black Friday fällt 2026 auf den 27. November, den Tag nach dem US-Feiertag Thanksgiving am 26. November (OPM). Der Cyber Monday folgt am 30. November. Für viele Shops beginnt die Aktionsphase deutlich früher, als Black Week oder mit Vorab-Angeboten, und sie endet oft erst nach dem Wochenende. In diesem Fenster ist der Preis das Argument, mit dem Kundschaft gewonnen oder verloren wird.
Wie groß das Fenster ist, zeigen die Zahlen des Handelsverbands. Für Black Friday und Cyber Monday 2025 rechnete der HDE mit einem Umsatz von 5,8 Milliarden Euro (HDE). Zum Black Friday wollte mit 48 Prozent fast die Hälfte der Befragten auf Schnäppchenjagd gehen (HDE); befragt wurden im Oktober 2025 über 1.000 Online-Shopper (HDE). Der Schwerpunkt liegt im Netz: 69 Prozent der Black-Friday- und Cyber-Week-Shopper 2025 wollten die Angebote online nutzen (Bitkom), so eine repräsentative Befragung von 1.120 Personen ab 16 Jahren (Bitkom).
Auch die amtliche Statistik zeigt, wie stark der Onlinehandel im Aktionsmonat zulegte: Im November 2025 lag der Umsatz im Internet- und Versandhandel nach vorläufigen Ergebnissen real um 5,9 Prozent über dem Vorjahresmonat (Destatis). Warum solche Vergleiche mit dem wandernden Aktionskalender sorgfältig gelesen werden müssen, erklärt der Beitrag zum Vorjahresvergleich im vierten Quartal.
Daraus folgt zweierlei: In wenigen Tagen ändern sich viele Preise mehrfach, und die Kundschaft ist besonders gut informiert. Verbraucher können Produkt- und Preisinformationen online sofort abrufen und vergleichen, hält die Europäische Kommission fest (Europäische Kommission 2017). Händler wiederum nannten den Preis in allen untersuchten Sektoren als wichtigsten oder zweitwichtigsten Wettbewerbsparameter (Europäische Kommission 2017).
Was Händler bei Wettbewerbspreisen tatsächlich tun
Belastbare europäische Zahlen dazu stammen aus der Sektoruntersuchung zum elektronischen Handel. Die Kommission verschickte zwischen Juni 2015 und März 2016 Fragebögen an Marktteilnehmer; geantwortet haben unter anderem 1.051 Händler aus den Mitgliedstaaten (Europäische Kommission 2017). Der Abschlussbericht vom 10. Mai 2017 hält fest: Eine Mehrheit der Händler verfolgt die Online-Preise von Wettbewerbern (Europäische Kommission 2017). Zwei Drittel von ihnen nutzen Software, die die eigenen Preise anhand der beobachteten Wettbewerberpreise automatisch anpasst (Europäische Kommission 2017).
Die Angaben haben den Stand 2017 und gelten für die teilnehmenden Händler aus der ganzen EU, nicht für alle Shops in Deutschland; eine genaue Prozentzahl nennt der Bericht an dieser Stelle nicht. Sie zeigen aber die Richtung: Preisbeobachtung ist im Onlinehandel kein Sonderfall, sondern Alltag, und ein erheblicher Teil der Marktteilnehmer reagiert maschinell.
Daraus folgt nicht, dass jeder Shop Preise automatisch anpassen sollte. Der Nutzen der Beobachtung liegt zuerst im Wissen: Welche Wettbewerber senken wann, um wie viel und bei welchen Artikeln? Wer das für die eigenen Kernartikel über die Aktionswoche festhält, kann Preis und Marge bewusst steuern, statt auf Zufallsfunde zu reagieren. Was das Konkurrenz-Tracking neben Preisen erfasst, zeigt der Beitrag zu den Metriken im Konkurrenz-Monitoring.
Rechtlicher Rahmen: beobachten ja, abstimmen nein
Preise anzusehen, die jeder Besucher im Shop eines Wettbewerbers sieht, ist im Grundsatz unproblematisch. Die Leitlinien der Kommission zur horizontalen Zusammenarbeit formulieren den Ausgangspunkt so: Jedes Unternehmen bestimmt sein wirtschaftliches Verhalten auf dem Markt selbst (Horizontal-Leitlinien, Rn. 374). Dieser Grundsatz hindert Unternehmen nicht daran, sich in intelligenter Weise auf das Verhalten ihrer Wettbewerber einzustellen (Horizontal-Leitlinien, Rn. 374).
Ausdrücklich nennen die Leitlinien auch den technischen Weg: Unternehmen können unabhängig voneinander Algorithmen verwenden, um die Preise der Wettbewerber zu überwachen und diese Informationen in die eigene Preisgestaltung einfließen zu lassen (Horizontal-Leitlinien, Rn. 379). Die Verwendung öffentlich zugänglicher Daten in algorithmischer Software ist danach rechtmäßig (Horizontal-Leitlinien, Rn. 402).
Die Grenze ziehen Art. 101 AEUV und § 1 GWB. Verboten sind Vereinbarungen zwischen Unternehmen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (GWB, § 1). Das europäische Recht nennt als Beispiel ausdrücklich die unmittelbare oder mittelbare Festsetzung der An- oder Verkaufspreise (AEUV, Art. 101).
Heikel wird es, wo Beobachtung in Abstimmung übergeht. Schon 2017 warnte die Kommission, dass die Verfügbarkeit von Preisinformationen in Echtzeit auch eine automatisierte Preiskoordinierung auslösen kann (Europäische Kommission 2017). Bündelt ein gemeinsames Preiswerkzeug eines Anbieters sensible Daten mehrerer Wettbewerber, kann das einer horizontalen Kollusion gleichkommen (Horizontal-Leitlinien, Rn. 402). Setzen Unternehmen Algorithmen ein, um wesentliche Wettbewerbsparameter zu vereinbaren, sprechen die Leitlinien von Kollusion auf Code-Ebene (Horizontal-Leitlinien, Rn. 379).
- Zulässig: öffentlich sichtbare Preise ansehen, festhalten und die eigene Preisentscheidung darauf stützen, auch mit Software.
- Unzulässig: Preise, Aktionszeiten oder Rabatte mit Wettbewerbern absprechen, direkt oder über Dritte.
- Heikel: künftige Preise als Signal an Wettbewerber öffentlich ankündigen; auch eine öffentliche Ankündigung schließt eine abgestimmte Verhaltensweise nicht aus (Horizontal-Leitlinien, Rn. 398).
Beobachtet ein Hersteller die Verkaufspreise seiner Händler, darf er damit keine Mindestpreise durchsetzen. Vereinbarungen über feste oder Mindestwiederverkaufspreise sind nach dem Abschlussbericht eine bezweckte Wettbewerbsbeschränkung im Sinne von Art. 101 Abs. 1 AEUV (Europäische Kommission 2017). Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
XICTRAQ® ist dabei ein Beobachtungswerkzeug: Das Konkurrenz-Tracking ruft nur öffentlich erreichbare Seiten ab, meldet Änderungen und setzt keine Preise.
Welche Preisseiten sich für die Beobachtung eignen
Je Wettbewerber lassen sich bis zu 20 einzelne Adressen überwachen, etwa eine Preis- oder Produktseite (XICTRAQ®-Handbuch). Wie viele Wettbewerber Sie anlegen können, hängt vom Plan ab: Free und Starter enthalten kein Konkurrenz-Tracking, Business 3 und Agency 10 Wettbewerber (XICTRAQ®-Handbuch). Die Übersicht der Pläne zeigt die Grenzen je Tarif. Bei so wenigen Plätzen lohnt eine bewusste Auswahl.
Eine gute Preisseite hat drei Eigenschaften: Sie zeigt genau den Preis, der für Ihren Vergleich zählt, sie ist ohne Anmeldung erreichbar, und der Preis steht bereits im ausgelieferten HTML. Daraus ergibt sich eine Rangfolge:
| Seitentyp | Was die Beobachtung liefert | Eignung für den Preis-Tracker |
|---|---|---|
| Produktseite eines Kernartikels | einen Preis, dazu Text-Diff | gut, wenn der Preis im HTML steht |
| Tarif- oder Preisübersicht | mehrere Preise, es zählt der erste Treffer | gut mit eindeutiger ID je Paket |
| Aktions- oder Landingpage zur Black Week | Text-Diff bei neuen Angeboten | gut für den Inhalt |
| Kategorieseite mit vielen Artikeln | Text-Diff, erster Preis der Liste | schwach, die Reihenfolge wechselt |
| Versandkostenseite | Text-Diff bei geänderten Schwellen | gut ohne Selektor |
| Warenkorb, Preise nach Anmeldung | nichts, nur öffentliche Seiten | nicht geeignet |
Für die Black Week bietet sich eine Mischung an: einige Kernartikel je Wettbewerber als Produktseiten mit Selektor, dazu die Aktionsseite ohne Selektor, damit der Text-Diff neue Angebote, Laufzeiten und Verlängerungen zeigt. Wählen Sie Artikel, die Sie selbst in der Aktion führen und deren Gegenstück beim Wettbewerber eindeutig ist: gleiche Marke, gleiches Modell, gleiche Packungsgröße. Ein Preisvergleich zwischen unterschiedlichen Varianten führt zu falschen Schlüssen.
Beobachten Sie dieselben Wettbewerber bereits wegen Technik oder Suchmaschinen-Signalen, wie im Beitrag zum Competitor Monitoring für SEO beschrieben, ergänzen Sie dort einfach die Preisseiten.
Den Preis-Selektor richtig setzen
Zu jeder Adresse können Sie ein Label und einen CSS-Selektor-Hinweis angeben. Ist beides gesetzt, liest XICTRAQ® gezielt den Preiswert aus und meldet eine Preisänderung als eigene, kritisch eingestufte Änderung (XICTRAQ®-Handbuch). Ohne Selektor bleibt es beim Inhaltsvergleich mit Text-Diff. Das Label erscheint im Änderungen-Tab und im Konkurrenz-Bericht, etwa als „Preis geändert: Kaffeemühle Modell X“.
Der Selektor-Hinweis ist bewusst einfach gehalten. Erlaubt ist eine einzelne Klasse mit Punkt, etwa .preis-aktuell, oder eine einzelne ID mit Raute, etwa #produktpreis (XICTRAQ®-Handbuch). Verschachtelte Selektoren wie .produkt .preis, Attributselektoren oder Kombinationen wertet der Preis-Tracker nicht aus. Drei Regeln aus der Funktionsweise sollten Sie kennen:
- Die Klasse wird als Teil des Klassenattributs gesucht, und es zählt der erste Treffer.
.pricepasst deshalb auch aufprice-old,price-strikeoderproduct-price. Steht neben dem Aktionspreis ein Streichpreis und kommt der im Quelltext zuerst, liest der Tracker den alten Preis. Wählen Sie eine Klasse, die nur am gesuchten Preis vorkommt, oder eine ID. - Gelesen wird das Element bis zu seinem ersten schließenden Tag. Steckt der Betrag in einem inneren Element hinter einem Währungszeichen oder einer weiteren Angabe, kann die Auslese davor enden. Am verlässlichsten ist das innerste Element, das nur den Betrag trägt.
- Maßgeblich ist das ausgelieferte HTML, nicht die fertig gerenderte Seite. Der Abruf führt kein JavaScript aus. Lädt ein Shop den Preis erst per Skript nach, steht er für den Preis-Tracker nicht auf der Seite.
Ein Ausschnitt aus einem typischen Shop-Template zeigt, worauf es ankommt:
<div class="product-price">
<span class="price-old">49,90 €</span>
<span class="price-current" id="aktionspreis">44,90 €</span>
</div>Mit .price träfe der Tracker zuerst das äußere Element product-price und läse bis zum Ende des Streichpreises: 49,90 €. Eindeutig sind hier nur .price-current und #aktionspreis, beide ergeben 44,90 €.
Ob der Preis im ausgelieferten HTML steht, prüfen Sie vor dem Eintragen mit einem einfachen Abruf ohne Browser. Die erste Abfrage listet alle Klassen, die „price“ enthalten, in der Reihenfolge des Quelltexts, die zweite zeigt, was hinter der ID steht:
Bleibt die zweite Abfrage leer, lädt der Shop den Preis per Skript nach, oder die Seite antwortet einem Abruf ohne Browser anders. Dann bleibt für diese Adresse der Inhaltsvergleich ohne Selektor, oder Sie wählen eine andere Seite desselben Wettbewerbers. Warum eine Seite im eigenen Browser anders aussehen kann als im Abruf eines Werkzeugs, behandelt auch der Beitrag Bei uns geht die Seite, beim Kunden nicht.
Takt, Scan auf Klick und Tagesdigest
Wie oft die Preisseiten abgerufen werden, richtet sich nach dem Plan. Wettbewerber mit eingeschaltetem Auto-Scan werden erneut gescannt, sobald der letzte Scan älter ist als das Plan-Intervall: im Agency-Plan alle 6 Stunden, im Business-Plan alle 12 Stunden (XICTRAQ®-Handbuch). Jeder Scan ruft auch die hinterlegten Preisseiten ab. Zusätzlich lässt sich jederzeit ein Scan per Klick auslösen (XICTRAQ®-Handbuch), etwa am Morgen des Black Friday.
Gemeldet werden die Änderungen nicht einzeln in Echtzeit. XICTRAQ® fasst die erkannten Änderungen der letzten 24 Stunden in einer täglichen Digest-E-Mail zusammen (XICTRAQ®-Handbuch). Die Mail nennt je Wettbewerber die Zahl der Änderungen und die betroffenen Typen, zum Beispiel Preise, Strukturdaten oder Tech-Stack, und verlinkt ins Dashboard (XICTRAQ®-Handbuch). Den alten und den neuen Wert sehen Sie im Änderungen-Tab, wo jede Änderung eine Schwere trägt: Info, Warnung oder kritisch (XICTRAQ®-Handbuch).
Der Digest enthält nur Wettbewerber, für die der Change-Alert eingeschaltet ist. Welche Änderungstypen hineingehören, legen Sie in den Einstellungen unter Benachrichtigungen fest; Messaging-, WAF-, Werbe- und CTA-Änderungen sind dort ab Werk ausgeschaltet (XICTRAQ®-Handbuch), Preisänderungen sind eingeschaltet. Ist die Rubrik Konkurrenz für weitere Kanäle freigegeben, etwa einen Team-Chat, geht der Tagesbericht auch dorthin. Wie Kanäle und Zuständigkeiten zusammenspielen, beschreibt die Seite zu Alerting und Benachrichtigungen.
Der Digest ist eine Tagesübersicht, kein Alarm: Er zeigt morgens, wer am Vortag Preise geändert hat. Wer in der Aktionswoche öfter nachsehen will, öffnet das Änderungen-Tab oder löst einen Scan per Klick aus. Eine feste Zeit zwischen Preisänderung und Meldung gibt es nicht, sie hängt von Takt, Zeitpunkt der Änderung und Versand des Digests ab.
Eine Preisänderung erscheint dabei häufig zweimal: als Preisänderung mit der Schwere kritisch und als geänderter Inhalt der beobachteten Adresse mit Text-Diff. Das ist gewollt: Der Text-Diff zeigt, ob sich auch Lieferzeit oder Aktionshinweis geändert haben.
Grenzen des Preis-Trackers kennen
Ein Werkzeug, das Seiten von außen liest, sieht nur, was die Seite ihm ausliefert. Für die Planung der Black Week sind diese Grenzen wichtig:
- Kein Echtzeit-Alarm. Preisänderungen kommen im Tagesdigest und im Änderungen-Tab an, nicht als Sofortmeldung.
- Kein JavaScript. Preise, die erst per Skript nachgeladen werden, sieht der Abruf nicht.
- Abwehr gegen Bots. Bei Seiten mit Anti-Bot-WAF kann der Abruf blockiert werden. Eine Abweisung mit 403 oder 503 erkennt der Scan und hält den Wettbewerber trotzdem als erreichbar fest (XICTRAQ®-Handbuch); einen Preis liefert eine abgewiesene Seite aber nicht.
- Lücken unterbrechen den Vergleich. Gemeldet wird eine Preisänderung nur, wenn der vorige und der aktuelle Scan beide einen Preis gelesen haben. Liefert ein Scan keinen Preis, etwa nach einer Abweisung, beginnt der Vergleich mit dem nächsten gelesenen Wert neu; eine Änderung in dieser Lücke erscheint nicht als Preisänderung.
- Verglichen wird Text, nicht ein Zahlenwert. Ändert sich nur die Schreibweise, etwa von „44,90 €“ zu „44,90 EUR“, gilt das als Preisänderung.
- Nur öffentliche Seiten. Preise nach Anmeldung, im Warenkorb oder für bestimmte Kundengruppen bleiben unsichtbar.
- Varianten. Gelesen wird die Seite so, wie sie ohne Auswahl ausgeliefert wird. Hat eine Variante eine eigene Adresse, hinterlegen Sie diese Adresse.
- Plan. In Free und Starter ist das Konkurrenz-Tracking nicht enthalten; Auto-Scan, Konkurrenz-Bericht und CSV-Export setzen den Business-Plan oder höher voraus (XICTRAQ®-Handbuch).
Für Ihre eigenen Preisseiten gilt ein anderer Maßstab: Dort zählt, dass Aktionspreis, Streichpreis und Warenkorb übereinstimmen. Wie der Screenshot-Changelog die sichtbare Seite festhält und welche Regeln für Streichpreise gelten, beschreibt der Beitrag zu Streichpreisen am Black Friday.
Einrichtung in sechs Schritten
- Eigene Domain verifizieren. Wettbewerber lassen sich erst anlegen, wenn die Domain Ihrer Website verifiziert ist (XICTRAQ®-Handbuch).
- Wettbewerber anlegen. Manuell per Adresse oder über die Auto-Entdeckung nach Branche und Postleitzahl.
- Preisseiten hinterlegen. Im Detailbereich des Wettbewerbers je Seite den Pfad, zum Beispiel
/produkt-a, oder die vollständige Adresse eintragen, dazu ein sprechendes Label und den Selektor. - Selektor gegenprüfen. Mit der Quelltext-Probe aus dem vorigen Abschnitt sicherstellen, dass Klasse oder ID im ausgelieferten HTML vorkommt und eindeutig vor einem Streichpreis greift.
- Ersten Scan per Klick auslösen. Er legt den Ausgangsstand fest. Eine Preisänderung kann erst ab dem folgenden Scan erscheinen, weil es vorher nichts zu vergleichen gibt.
- Meldungen prüfen. Sicherstellen, dass Change-Alert und Auto-Scan je Wettbewerber eingeschaltet sind, Preisänderungen im Digest enthalten sind und die gewünschten Kanäle die Rubrik Konkurrenz erhalten.
Planen Sie vor der Aktionswoche einige Tage Normalbetrieb ein. Dann sehen Sie, ob die Selektoren tragen und ob ein Wettbewerber den Abruf abweist. Wer erst am Black Friday einrichtet, hat für den wichtigsten Tag keinen Vergleichswert. Die einzelnen Einstellungen beschreibt das Handbuch zum Konkurrenz-Tracking.
Wer zuerst sehen möchte, wie Vergleichskarten und Änderungen-Tab aussehen, findet beides mit Beispieldaten in der Live-Demo, ohne Anmeldung und ohne eigene Domain.
Vom Digest zur eigenen Preisentscheidung
Eine Meldung ist kein Auftrag. Vor einer Reaktion lohnen drei Fragen: Ist der Artikel wirklich derselbe, mit gleicher Variante und gleichen Lieferbedingungen? Wie lange gilt die Aktion des Wettbewerbers? Und welche Marge bleibt, wenn Sie nachziehen?
Senken Sie selbst Preise und werben mit einer Ermäßigung, gelten für die Angabe des früheren Preises eigene Regeln der Preisangabenverordnung. Halten Sie Ihre Entscheidungen fest: Datum, beobachteter Preis, eigener Preis, Begründung. Als Anlage eignen sich der druckbare Konkurrenz-Bericht mit Vergleichstabelle und letzten Änderungen und der CSV-Export (XICTRAQ®-Handbuch).
Prüfen Sie parallel die eigene Seite. Wenn Wettbewerber in der Aktionswoche Preise senken, kommt die Kundschaft mit klaren Erwartungen zu Ihnen: Der beworbene Preis muss im Warenkorb ankommen, und die Suche muss die Aktionsartikel finden. Wie sich die Shopsuche dafür im Browser prüfen lässt, zeigt der Beitrag zur Überwachung der Shopsuche. Nach der Aktionswoche lohnt eine kurze Auswertung; die folgenden sechs Punkte stellen Sie aus Änderungen-Tab, eigenen Notizen und Ihrer Shop-Statistik zusammen:
Preisänderungen mit Datum, altem und neuem Wert aus dem Änderungen-Tab.
Text-Diffs der Aktionsseiten zeigen Beginn, Verlängerung und Ende.
Wann und warum Sie selbst Preise geändert haben.
Seiten ohne gelesenen Preis und die vermutete Ursache: Selektor, Skript oder Bot-Abwehr.
Besuche und Umsatz der Aktionsartikel im Vergleich zur Vorwoche.
Welche Seiten und Selektoren getragen haben.
Für Agenturen: Preisbeobachtung als Kundenleistung
Agenturen können die Preisbeobachtung für die Aktionswoche als eigene Leistung anbieten. Im Agency-Plan stehen zehn Wettbewerber-Plätze zur Verfügung, die Scans laufen alle sechs Stunden (XICTRAQ®-Handbuch).
Wichtig ist eine klare Rollenverteilung: Die Agentur liefert Beobachtungen, der Kunde entscheidet über seine Preise. Betreut eine Agentur mehrere Shops, die miteinander im Wettbewerb stehen, dürfen deren Preisplanungen nicht über die Agentur zueinander gelangen, denn Wettbewerber, die sensible Geschäftsinformationen über einen Dritten austauschen, können an einem Verstoß gegen Artikel 101 beteiligt sein (Horizontal-Leitlinien, Rn. 403). Mehr zu Plänen und Funktionen steht auf der Seite für Agenturen; wie ein kostenloser Website-Check neue Anfragen bringen kann, beschreibt der Beitrag zum Website-Check als Lead-Magnet.
Preisseiten jetzt einrichten, nicht in der Aktionswoche
Die Black Week belohnt Vorbereitung. Wer jetzt Wettbewerber anlegt, Preisseiten mit eindeutigen Selektoren hinterlegt und den Digest einige Tage im Normalbetrieb liest, geht mit verlässlichen Vergleichswerten in die Aktionswoche. Das Konkurrenz-Tracking von XICTRAQ® übernimmt das Abrufen, den Vergleich und die tägliche Zusammenfassung. Die Preisentscheidung übernimmt es nicht, und das ist richtig so: Sie bleibt dort, wo sie rechtlich und wirtschaftlich hingehört, in Ihrem Unternehmen.
Dieser Beitrag stützt sich auf: Europäische Kommission, Final report on the E-commerce Sector Inquiry, COM(2017) 229 final vom 10. Mai 2017, Randnummern 5, 11, 13 und 30 sowie Fußnote 9; Europäische Kommission, Leitlinien zur Anwendbarkeit des Artikels 101 AEUV auf Vereinbarungen über horizontale Zusammenarbeit, ABl. C 259 vom 21. Juli 2023, Randnummern 374, 379, 398, 402 und 403; Art. 101 AEUV; § 1 GWB; HDE, „Black Friday und Cyber Monday: HDE rechnet zu Aktionstagen mit Umsatz von 5,8 Milliarden Euro“ vom 17. November 2025; Bitkom, Studienbericht „Digitaler Handel in Deutschland“; Destatis, Pressemitteilung Nr. 004 vom 7. Januar 2026; U.S. Office of Personnel Management, Federal Holidays; XICTRAQ®-Handbuch, Kapitel Konkurrenz-Tracking. Der Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.